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Kommende Termine im Jagdverband Oschatz

Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen,

folgende Termine haben wir auf der Vorstandssitzung vom 28.01.2025 festgelegt.:

  • Jahreshauptversammlung am 22.03.2025 0900 Uhr im Gasthof Schweta statt, nähere Informationen erfolgen mit der Einladung.
  • Zur Vorbereitung der Jahreshauptversammlung mit Trophäenschau wird am 18.02.2025 1800 Uhr die jährliche Trophäenbewertung in der Bahnhofsgaststätte in Wermsdorf durchgeführt.
  • Wir bitte alle Waidgenossinnen und Waidgenossen unseres Jagdverbandes den Verbandsbeitrag in Höhe von 80 € bis spätestens zum Beginn des neuen Jagdjahres auf das bekannte Konto zu Überweisen.

Waidmannsheil

Der Vorstand

 

Hinweise zur großen Jagddemonstration am 31.01.2025

Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen,

im Anhang erhalten Sie Hinweise der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. zur Demo am 31.01.2025.

Wir dürfen Sie bitten, diese an Ihre Mitglieder weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil.

 

Hier die Links zu den Informationen:

 25_01_27Handzettel Teilnehmer_Demo

Anfahrt zur Demo_ÖVP

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Martin Wißmann

Geschäftsführer

Vorabinformation zum nächsten Jägertag 2025

Am 22. März 2025 findet der nächste Jägertag in Schweta statt.

Veranstaltungsdetails:

  • Datum: 22. März 2025
  • Ort: Schweta bei Mügeln
  • Zielgruppe: Jägerinnen und Jäger des Jagdverband – Oschatz

Weitere Informationen folgen in Kürze.

Der Vorstand

Weitere Verschärfung des Waffenrechts geplant

Liebe Waidgenossen,

die geplante Verschärfung des Waffenrechts, wie sie in der Bundestags-Drucksache 20/12805 vorgesehen ist, stößt in Jagdkreisen auf erheblichen Widerstand. Der Gesetzentwurf, der unter anderem Änderungen im Waffengesetz vorsieht, bedroht die traditionsreiche Jagdkultur in Deutschland und schränkt die Rechte verantwortungsvoller Jäger unverhältnismäßig ein.

Kritikpunkte am Gesetzentwurf

**Überregulierung von Springmessern**: Der Entwurf sieht ein generelles Verbot von Springmessern vor, unabhängig von der Klingenlänge[1]. Dies ist für Jäger besonders problematisch, da diese Messer im jagdlichen Alltag oft unverzichtbar sind. Die vorgesehenen Ausnahmen für “berechtigte Interessen” sind zu vage und schaffen Rechtsunsicherheit.

**Verschärfte Waffenverbote**: Die geplanten Änderungen zu Widerruf, Rücknahme und vorläufiger Sicherstellung von Waffen in §§ 45 und 46 WaffG gehen zu weit[1]. Sie könnten dazu führen, dass Jägern ihre Waffen vorschnell und ungerechtfertigt entzogen werden.

**Unklare Regelungen**: Die Konkretisierung der Untersagung des Besitzes und Erwerbs erlaubnisfreier Waffen durch “Regelbeispiele” schafft mehr Verwirrung als Klarheit[1]. Dies könnte zu einer willkürlichen Auslegung des Gesetzes führen.

Auswirkungen auf die Jagd

Die vorgeschlagenen Änderungen würden die Ausübung der Jagd erheblich erschweren. Jäger, die seit Jahren verantwortungsvoll mit Waffen umgehen, sehen sich plötzlich mit überzogenen Restriktionen konfrontiert. Dies könnte nicht nur negative Auswirkungen auf die Wildbestandsregulierung haben, sondern auch das kulturelle Erbe der Jagd in Deutschland gefährden.

Fazit

Der Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts ist in seiner jetzigen Form für die Jagdgemeinschaft inakzeptabel. Er schießt weit über das Ziel hinaus und trifft die Falschen. Statt pauschaler Verbote und Einschränkungen sollte der Fokus auf gezielte Maßnahmen gegen den Missbrauch von Waffen gelegt werden, ohne dabei die Rechte und Bedürfnisse verantwortungsvoller Waffenbesitzer wie Jäger zu beschneiden. Unser Jagdverband fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs unter Einbeziehung der Expertise von Jagdverbänden und anderen betroffenen Gruppen.

Citations:
[1] https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012805.pdf
[2] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Stellungnahmen/Stellungnahme_Sicherheitspaket.pdf
[3] https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Stellungnahme_Parit%C3%A4tischer_Gesamtverband_Gesetzentwurf_Sicherheit_Asyl.pdf
[4] https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2024-09/2024-09_DJV-Synopse_WaffG_Sicherheitspaket.pdf
[5] https://www.gdp.de/Bundesvorstand/Dokumente/Stellungnahmen/2024/240923%20GdP-StN%20Sicherheitspaket%20Anh%20DBT-I_final.pdf
[6] https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-verbesserung-der-inneren-sicherheit-und-des-asylsystems/315332?ctx=d&f.typ=Vorgang&f.wahlperiode=20&pos=6&rows=25&sort=basisdatum_ab&term=NOT+zusatzmerkmal%3AE+AND+vorgangstyp_notation%3A100
[7] https://bundestag.api.proxy.bund.dev/resource/blob/1019998/0b24086a40210fb0a24514477d0d6fe4/20-4-500.pdf
[8] https://www.bundesrat.de/drs.html?id=zu511-24

Informative Links zum Einsatz von Drohnen bei der Jagd

Liebe Waidgenossen,

immer häufiger kommen bei der Jagd Drohnen  zum Einsatz, allerdings gibt es im Hinblick auf die Waidgerechtigkeit einiges zu beachten.

Deshalb hier für euch einige Informative Links zum Thema.

“Was ist erlaubt und was nicht!”

DJV positioniert sich zum Drohneneinsatz bei der Jagd | Deutscher Jagdverband

 

DJV-Position zum Einsatz von Drohnen bei der Jagd | Deutscher Jagdverband

 

Der Vorstand

Jagdverband Oschatz

Informationen zur Änderung der ASP-Sperrzonen im Landkreis Nordsachsen – aktualisiert

Liebe Waidgenossen,

Zum 11.09.2024 wurden die ASP-Sperrzonen in Sachsen angepasst. Nordsachsen liegt seither nicht mehr in einer ASP-Sperrzone. Aus diesem Grund wurde die bisherige Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wildschweinen, Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnissen des Landkreises Nordsachsen zum 18.09.2024 aufgehoben.

Mit dieser Aufhebung gehen einige Änderungen für die JAB in der ehemaligen Sperrzone in den Gemeinden Arzberg, Cavertitz, Liebschützberg, Naundorf, Belgern-Schildau, Mügeln und Oschatz einher.

 

  1. Aufbruch von gesund erlegten Wildschweinen aus den oben genannten Gemeinden wird nicht mehr über die Kadaversammelpunkte in Rechau und Liebersee entsorgt, sondern ist selbstständig unschädlich zu beseitigen.
  2. Fleisch und sonstige Produkte aus in Nordsachsen erlegten Wildschweinen sollte nicht vor der Bekanntgabe des negativen ASP-Befundes in Verkehr gebracht werden.
  3. Bei Aneignungsverzicht und bei Erlegung kranker Wildschweine entfällt die Aufwandsentschädigung von 150€.

 

Unverändert bleiben folgende Vorgaben zu beachten:

  1. Jedes gesund erlegte Wildschwein ist mit einer Wild-ID zu kennzeichnen, es sind 2 Blutproben eines jeden erlegten Wildschweines zu entnehmen (rote und graue Kappe) und ein Probenbegleitschein (Koordinaten sind IMMER ZWINGEND erforderlich) für die Landesuntersuchungsanstalt auszufüllen. Proben und Begleitschein sind beim LÜVA einzureichen (Bürgeramt Oschatz, Briefkästen an den Standorten Torgau, Eilenburg, Delitzsch). Wenn möglich sollten die Proben bereits über die Streckenmeldung in der ASP-App des Sächsischen Wildmonitorings angelegt werden, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
  1. Jedes verendet aufgefundene oder krank erlegte Wildschwein ist weiterhin dem LÜVA unter Angabe des Fund- bzw. Erlegeortes anzuzeigen.
  2. Fall-, Unfallwild und krank erlegte Wildschweine sind unschädlich über die Tierkörperbeseitigung Lenz zu entsorgen – dies wird über das LÜVA organisiert.
  3. JABs haben das LÜVA weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Bergung und Beseitigung von Fall- und Unfallwild sowie krank erlegten Wildschweinen zu unterstützen, hierfür können Aufwandsentschädigungen beantragt werden.

 

Die möglichen Aufwandsentschädigungen finden Sie auf der Homepage des LRA Nordsachsen über folgenden Link:

https://www.landkreis-nordsachsen.de/was-erledige-ich-wo/anliegen/detail/afrikanische-schweinepest-asp-meldung-kranker-oder-tot-aufgefundener-wild-schweine?sword_list%5B0%5D=asp&no_cache=1

 

Bitte leiten Sie diese Informationen möglichst auch an JABs weiter, die nicht in Ihren Verbänden organisiert sind.

Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jana Bonicelli
komm. Sachgebietsleiterin

Kitzrettung in unserem Jagdverband

Liebe Waidgenossinnen und Waidgenossen,

in unserem Jagdverband verfügen wir über eine Drohne, welche bei der Kitzrettung zum Einsatz kommt. Dies ist derzeit voll im Einsatz.

Der Vorstand

Impressionen zum Jägerfest in Moritzburg

Liebe Waidgenossinnen und Waidgenossen,

hier einige Bilder vom Jägerfest in Moritzburg.

Einladung des CDU-Kreisverbandes Görlitz zu einer Podiumsdiskussion Thema Der Wolf

Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen,

hiermit leiten wir Ihnen eine Einladung des CDU-Kreisverbandes Görlitz zu einer Podiumsdiskussion weiter,

die am 23.05.2024 um 17 Uhr in der Schliefenanlage in Niesky stattfindet.

Anmeldungen nehmen Sie bitte unter der in der Einladung aufgeführten E-Mailadresse vor:

Einladung CDU-Kreisverband Görlitz:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

seit Jahren genießt der Wolf bei uns einen Schutzstatus, den er aufgrund der gestiegenen Population nicht mehr benötigt. Immer wieder kommt es zu Angriffen auf Nutztiere. Die Jägerschaft ist alarmiert, die Menschen in unserer Heimat sind zunehmend besorgt. Wir müssen endlich handeln!

Gemeinsam mit dem Sächsischen Landtagsabgeordneten Georg-Ludwig von Breitenbuch und Dr. Adolph With (Landesjagdverband Sachsen e.V., Obmann Wolf) wollen wir mit Vertretern der Jägerschaft unserer Region ins Gespräch kommen

am 23. Mai 2024, um 17 Uhr, in der Schliefenanlage in Niesky (02906 Niesky, Spremberger Straße).

Über eine kurze Rückmeldung hinsichtlich Ihrer Teilnahme telefonisch 03581 406463 oder per E-Mail info@cdu-kreisverband-goerlitz.de bin ich Ihnen dankbar.

Wir freuen uns über interessante Gespräche und den regen Austausch.

Mit freundlichen Grüßen

Tilmann Havenstein

CDU-Landtagskandidat

Mit freundlichen Grüßen

Martin Wißmann

Geschäftsführer

 

Der Vorstand

Lage afrikanische Schweinepest in Europa Stand 07. Mai 2024

Liebe Waidgenossinnen und Waidgenossen

im Folgenden die aktuelle ASP Lage in Europa in Bildern und die Änderungen der Allgemeinverfügung vom 20. 04. 2023 als LINK.

Tierseuchenbekämpfung _ ASP – 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen

Tierseuchenbekämpfung _ ASP – 2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

Tierseuchenbekämpfung _ ASP – 3. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

Der Vorstand.

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