Monat: Oktober 2024

Weitere Verschärfung des Waffenrechts geplant

Liebe Waidgenossen,

die geplante Verschärfung des Waffenrechts, wie sie in der Bundestags-Drucksache 20/12805 vorgesehen ist, stößt in Jagdkreisen auf erheblichen Widerstand. Der Gesetzentwurf, der unter anderem Änderungen im Waffengesetz vorsieht, bedroht die traditionsreiche Jagdkultur in Deutschland und schränkt die Rechte verantwortungsvoller Jäger unverhältnismäßig ein.

Kritikpunkte am Gesetzentwurf

**Überregulierung von Springmessern**: Der Entwurf sieht ein generelles Verbot von Springmessern vor, unabhängig von der Klingenlänge[1]. Dies ist für Jäger besonders problematisch, da diese Messer im jagdlichen Alltag oft unverzichtbar sind. Die vorgesehenen Ausnahmen für “berechtigte Interessen” sind zu vage und schaffen Rechtsunsicherheit.

**Verschärfte Waffenverbote**: Die geplanten Änderungen zu Widerruf, Rücknahme und vorläufiger Sicherstellung von Waffen in §§ 45 und 46 WaffG gehen zu weit[1]. Sie könnten dazu führen, dass Jägern ihre Waffen vorschnell und ungerechtfertigt entzogen werden.

**Unklare Regelungen**: Die Konkretisierung der Untersagung des Besitzes und Erwerbs erlaubnisfreier Waffen durch “Regelbeispiele” schafft mehr Verwirrung als Klarheit[1]. Dies könnte zu einer willkürlichen Auslegung des Gesetzes führen.

Auswirkungen auf die Jagd

Die vorgeschlagenen Änderungen würden die Ausübung der Jagd erheblich erschweren. Jäger, die seit Jahren verantwortungsvoll mit Waffen umgehen, sehen sich plötzlich mit überzogenen Restriktionen konfrontiert. Dies könnte nicht nur negative Auswirkungen auf die Wildbestandsregulierung haben, sondern auch das kulturelle Erbe der Jagd in Deutschland gefährden.

Fazit

Der Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts ist in seiner jetzigen Form für die Jagdgemeinschaft inakzeptabel. Er schießt weit über das Ziel hinaus und trifft die Falschen. Statt pauschaler Verbote und Einschränkungen sollte der Fokus auf gezielte Maßnahmen gegen den Missbrauch von Waffen gelegt werden, ohne dabei die Rechte und Bedürfnisse verantwortungsvoller Waffenbesitzer wie Jäger zu beschneiden. Unser Jagdverband fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs unter Einbeziehung der Expertise von Jagdverbänden und anderen betroffenen Gruppen.

Citations:
[1] https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012805.pdf
[2] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Stellungnahmen/Stellungnahme_Sicherheitspaket.pdf
[3] https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Stellungnahme_Parit%C3%A4tischer_Gesamtverband_Gesetzentwurf_Sicherheit_Asyl.pdf
[4] https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2024-09/2024-09_DJV-Synopse_WaffG_Sicherheitspaket.pdf
[5] https://www.gdp.de/Bundesvorstand/Dokumente/Stellungnahmen/2024/240923%20GdP-StN%20Sicherheitspaket%20Anh%20DBT-I_final.pdf
[6] https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-verbesserung-der-inneren-sicherheit-und-des-asylsystems/315332?ctx=d&f.typ=Vorgang&f.wahlperiode=20&pos=6&rows=25&sort=basisdatum_ab&term=NOT+zusatzmerkmal%3AE+AND+vorgangstyp_notation%3A100
[7] https://bundestag.api.proxy.bund.dev/resource/blob/1019998/0b24086a40210fb0a24514477d0d6fe4/20-4-500.pdf
[8] https://www.bundesrat.de/drs.html?id=zu511-24

Informative Links zum Einsatz von Drohnen bei der Jagd

Liebe Waidgenossen,

immer häufiger kommen bei der Jagd Drohnen  zum Einsatz, allerdings gibt es im Hinblick auf die Waidgerechtigkeit einiges zu beachten.

Deshalb hier für euch einige Informative Links zum Thema.

“Was ist erlaubt und was nicht!”

DJV positioniert sich zum Drohneneinsatz bei der Jagd | Deutscher Jagdverband

 

DJV-Position zum Einsatz von Drohnen bei der Jagd | Deutscher Jagdverband

 

Der Vorstand

Jagdverband Oschatz

Informationen zur Änderung der ASP-Sperrzonen im Landkreis Nordsachsen – aktualisiert

Liebe Waidgenossen,

Zum 11.09.2024 wurden die ASP-Sperrzonen in Sachsen angepasst. Nordsachsen liegt seither nicht mehr in einer ASP-Sperrzone. Aus diesem Grund wurde die bisherige Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wildschweinen, Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnissen des Landkreises Nordsachsen zum 18.09.2024 aufgehoben.

Mit dieser Aufhebung gehen einige Änderungen für die JAB in der ehemaligen Sperrzone in den Gemeinden Arzberg, Cavertitz, Liebschützberg, Naundorf, Belgern-Schildau, Mügeln und Oschatz einher.

 

  1. Aufbruch von gesund erlegten Wildschweinen aus den oben genannten Gemeinden wird nicht mehr über die Kadaversammelpunkte in Rechau und Liebersee entsorgt, sondern ist selbstständig unschädlich zu beseitigen.
  2. Fleisch und sonstige Produkte aus in Nordsachsen erlegten Wildschweinen sollte nicht vor der Bekanntgabe des negativen ASP-Befundes in Verkehr gebracht werden.
  3. Bei Aneignungsverzicht und bei Erlegung kranker Wildschweine entfällt die Aufwandsentschädigung von 150€.

 

Unverändert bleiben folgende Vorgaben zu beachten:

  1. Jedes gesund erlegte Wildschwein ist mit einer Wild-ID zu kennzeichnen, es sind 2 Blutproben eines jeden erlegten Wildschweines zu entnehmen (rote und graue Kappe) und ein Probenbegleitschein (Koordinaten sind IMMER ZWINGEND erforderlich) für die Landesuntersuchungsanstalt auszufüllen. Proben und Begleitschein sind beim LÜVA einzureichen (Bürgeramt Oschatz, Briefkästen an den Standorten Torgau, Eilenburg, Delitzsch). Wenn möglich sollten die Proben bereits über die Streckenmeldung in der ASP-App des Sächsischen Wildmonitorings angelegt werden, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
  1. Jedes verendet aufgefundene oder krank erlegte Wildschwein ist weiterhin dem LÜVA unter Angabe des Fund- bzw. Erlegeortes anzuzeigen.
  2. Fall-, Unfallwild und krank erlegte Wildschweine sind unschädlich über die Tierkörperbeseitigung Lenz zu entsorgen – dies wird über das LÜVA organisiert.
  3. JABs haben das LÜVA weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Bergung und Beseitigung von Fall- und Unfallwild sowie krank erlegten Wildschweinen zu unterstützen, hierfür können Aufwandsentschädigungen beantragt werden.

 

Die möglichen Aufwandsentschädigungen finden Sie auf der Homepage des LRA Nordsachsen über folgenden Link:

https://www.landkreis-nordsachsen.de/was-erledige-ich-wo/anliegen/detail/afrikanische-schweinepest-asp-meldung-kranker-oder-tot-aufgefundener-wild-schweine?sword_list%5B0%5D=asp&no_cache=1

 

Bitte leiten Sie diese Informationen möglichst auch an JABs weiter, die nicht in Ihren Verbänden organisiert sind.

Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jana Bonicelli
komm. Sachgebietsleiterin

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