Liebe Waidgenossen,
Zum 11.09.2024 wurden die ASP-Sperrzonen in Sachsen angepasst. Nordsachsen liegt seither nicht mehr in einer ASP-Sperrzone. Aus diesem Grund wurde die bisherige Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wildschweinen, Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnissen des Landkreises Nordsachsen zum 18.09.2024 aufgehoben.
Mit dieser Aufhebung gehen einige Änderungen für die JAB in der ehemaligen Sperrzone in den Gemeinden Arzberg, Cavertitz, Liebschützberg, Naundorf, Belgern-Schildau, Mügeln und Oschatz einher.
- Aufbruch von gesund erlegten Wildschweinen aus den oben genannten Gemeinden wird nicht mehr über die Kadaversammelpunkte in Rechau und Liebersee entsorgt, sondern ist selbstständig unschädlich zu beseitigen.
- Fleisch und sonstige Produkte aus in Nordsachsen erlegten Wildschweinen sollte nicht vor der Bekanntgabe des negativen ASP-Befundes in Verkehr gebracht werden.
- Bei Aneignungsverzicht und bei Erlegung kranker Wildschweine entfällt die Aufwandsentschädigung von 150€.
Unverändert bleiben folgende Vorgaben zu beachten:
- Jedes gesund erlegte Wildschwein ist mit einer Wild-ID zu kennzeichnen, es sind 2 Blutproben eines jeden erlegten Wildschweines zu entnehmen (rote und graue Kappe) und ein Probenbegleitschein (Koordinaten sind IMMER ZWINGEND erforderlich) für die Landesuntersuchungsanstalt auszufüllen. Proben und Begleitschein sind beim LÜVA einzureichen (Bürgeramt Oschatz, Briefkästen an den Standorten Torgau, Eilenburg, Delitzsch). Wenn möglich sollten die Proben bereits über die Streckenmeldung in der ASP-App des Sächsischen Wildmonitorings angelegt werden, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
- Jedes verendet aufgefundene oder krank erlegte Wildschwein ist weiterhin dem LÜVA unter Angabe des Fund- bzw. Erlegeortes anzuzeigen.
- Fall-, Unfallwild und krank erlegte Wildschweine sind unschädlich über die Tierkörperbeseitigung Lenz zu entsorgen – dies wird über das LÜVA organisiert.
- JABs haben das LÜVA weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Bergung und Beseitigung von Fall- und Unfallwild sowie krank erlegten Wildschweinen zu unterstützen, hierfür können Aufwandsentschädigungen beantragt werden.
Die möglichen Aufwandsentschädigungen finden Sie auf der Homepage des LRA Nordsachsen über folgenden Link:
Bitte leiten Sie diese Informationen möglichst auch an JABs weiter, die nicht in Ihren Verbänden organisiert sind.
Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jana Bonicelli
komm. Sachgebietsleiterin